Aufgaben

Rechte, Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrates

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz ist Grundlage für die Rechte, Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrates.
Der Personalrat ist gleichberechtigter Partner des Dienststellenleiters. Das Personalvertretungsgesetz sieht für den Personalrat vor:

Allgemeine Rechte
(PVG Artikel 67 -69)
– Gestaltung des Dienstbetriebes.
– Behandlung aller nach Recht und Billigkeit.
– Wahrung der Vereinigungsfreiheit.
– Beantragen von Maßnahmen, die Dienststelle und Angehörigen dienen.
– Durchführung von Gesetzen und Verordnungen, die zugunsten der Beschäftigten gelten.
– Anregungen/ Beschwerden entgegennehmen und auf ihre Erledigung hinwirken.
– Eingliederung/ Förderung der Belange Schutzbedürftiger (Schwerbehinderte, Jugendliche)
– Gleichbehandlung von Frauen.

Förmliche Beteiligungsrechte
(PVG Artikel 70ff)
Verfahren mit mehrstufigem Instanzenzug
z.B. Beteiligung bei Ernennungen, Entlassungen, Beförderungen, Besetzung von Funktionsstellen

Organe des Personalrates

Personalrat:
in Personalratswahlen für 5 Jahre gewählt. Im Landkreis Fürstenfeldbruck 11 Mitglieder ( von der Zahl der Beschäftigten abhängig)

Gruppen im Personalrat:
Beamte und Angestellte: Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten, die die jeweilige Gruppe betreffen.

Vorstand:
Jede Gruppe (Beamte, Angestellte) wählt sich einen Gruppensprecher, der damit Vorstandsmitglied ist.

Erweiterter Vorstand:

Ab 11 Personalratsmitgliedern werden zwei weitere Mitglieder in den Vorstand gewählt.

Vorsitzender:

Wahl aus den Mitgliedern des Vorstandes durch den Personalrat. Aufgaben: Vorbereitung von Beratung und Beschlüssen, Führung der laufenden Geschäfte, Vertretung des Personalrates im Rahmen der Beschlüsse.

Vertretung der Schwerbehinderten:
Wahl durch die Schwerbehinderten der Dienststelle, Vertretung derer Belange, dabei Stimmrecht, sonst beratende Teilnahme an Personalratssitzungen.