Schulberatung

Schulberatung ist ein Teil der schulischen Erziehungsaufgabe

Beratung von Schülern und Eltern ist daher Aufgabe einer jeden Schule und einer jeden Lehrkraft.
Darüber hinaus bedürfen die Schulen bei der Beratungsarbeit besonderer Unterstützung durch Beratungslehrer und Schulpsychologen.
Schulberatung ist für die Ratsuchenden freiwillig, vertraulich und kostenlos. Sowohl Beratungslehrer als auch Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht.

Die Aufgabenbereiche beider Personengruppen überschneiden sich teilweise, können jedoch im einzelnen wie folgt definiert werden:
Schullaufbahnberatung, verstanden als Einzelberatung hinsichtlich der Wahl der Schullaufbahn, sowie Mitwirkung bei Informationsveranstaltungen.

Pädagogisch-psychologische Beratung zur Bewältigung von Schulproblemen wie
* Lern- und Leistungsschwierigkeiten
* Verhaltensauffälligkeiten
* schulische Konflikte

Beratung von Schule und Kollegen
Zusammenarbeit mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen, z.B. Schulpsychologen, mobile Dienste, Förderschulen, Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt, Therapeuten…

Die ausgebildete Beratungslehrkraft, meist zuständig für mehrere Schulen, ist berechtigt, zur Unterstützung ihrer Arbeit Testverfahren einzusetzen.

Freiwilligkeit und Freiheit

Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende bestimmt, welchen Berater er in Anspruch nehmen will, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder abbricht. Dabei gibt er Ratsuchende das Problem vor und bestimmt den Rahmen mit, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll.

Professionalität

Die Aufgabe der allgemeinen Beratung hat jeder Beamte (Art.64 BayBG) und jeder Lehrer (Art. 78 BayEUG).

pdf_rot_36 Beratungslehrer

pdf_rot_36Viele Wege führen zum ZielInformation für die Eltern und SchülerInnen der 3. Jahrgangsstufe (*.pdf 10 MB)

 


pdf_rot_36Schulpsychologen

pdf_rot_36Förderstelle Rechenschwäche

 

Weitere Informationen und Hilfen finden Sie bei der Staatlichen Schulberatung in Bayern.

 

 

 

 


Inklusion

Inklusionsberatung im Landkreis Fürstenfeldbruck

Anschrift:
Inklusionsberatung
Münchner Str. 32 (im Landratsamt FFB)
82256 Fürstenfeldbruck

Telefon: 08141/2272999

Mail: inklusionsberatung(at)schulamt-ffb.de

Flyer zum Download

http://www.inklusion.schule.bayern.de/


Beratung Übergang Schule – Beruf

Merkblatt Berufsberatung

https://planet-beruf.de/lehrerinnen/

https://www.arbeitsagentur.de/bildung

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildung-vorbereiten-unterstuetzen

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab